Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens: Wirksamkeit einer Klausel über den Wegfall der Haftungsfreistellung bei Nichthinzuziehung der Polizei nach einem Unfall
Leitsatz
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom , XII ZR 44/10, NJW 2012, 2501).
Tatbestand
Fundstelle(n): DB 2012 S. 8 Nr. 50 WM 2013 S. 2238 Nr. 47 GAAAE-24757