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BGH Beschluss v. - IX ZB 242/11

Gesetze: § 8 Abs 3 S 2 InsVV, § 19 Abs 1 InsVV, Art 20 Abs 3 GG, InsVVÄndV

Insolvenzverwaltervergütung: Begrenzung des Pauschsatzes für Auslagen in Übergangsfällen

Leitsatz

Die durch die Änderungsverordnung vom für ab dem eröffnete Insolvenzverfahren eingeführte Begrenzung des Pauschsatzes für Auslagen verstößt für Insolvenzverfahren, die bei Inkrafttreten der Änderungsverordnung am noch andauerten, nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.

Fundstelle(n):
WM 2012 S. 2388 Nr. 50
ZIP 2013 S. 34 Nr. 1
AAAAE-24759

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