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BGH Urteil v. - II ZR 176/12

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 312d Abs 3 BGB, § 312 BGB vom , § 355 BGB vom , § 357 BGB, § 723 Abs 3 BGB, SchuldRModG

Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Verspätete Ausübung eines vertraglich eingeräumten Widerrufsrechts; Wirksamkeit des Ausschlusses des Kündigungsrechts für 31 Jahre

Tatbestand

Die Beklagte trat der Klägerin, einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit Beitrittserklärung vom 30. März 2006, die am 20. April 2006 angenommen wurde, bei. Sie wählte unter den verschiedenen in dem Beitrittsformular angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten das Beteiligungsprogramm Multi D und verpflichtete sich zu monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 50 € zuzüglich 5 % Agio über einen Zeitraum von 30 Jahren (Vertragssumme: 18.900 €), wobei sie zwischen einer Rateneinzahlungsdauer von 18, 25, 30 und 40 Jahren hatte wählen können.

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 12 Nr. 51
ErbStB 2013 S. 80 Nr. 3
LAAAE-24764

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