Die Klägerin trat mit Beitrittserklärung vom 1. Oktober 2006, die am 6. Oktober 2006 angenommen wurde, der Beklagten, einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei. Sie erklärte den Beitritt in ihrer Privatwohnung. Als Vermittler ist auf dem Beitrittsformular ihr Ehemann eingetragen. Unter den in dem Beitrittsformular angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten wählte sie das Beteiligungsprogramm Multi C und verpflichtete sich zu einer Einmalzahlung in Höhe von 8.250 € zuzüglich 5 % Agio und monatlichen Ratenzahlungen in Höhe von 275 € zuzüglich 5 % Agio über einen Zeitraum von 30 Jahren (Vertragssumme: 112.612,50 €). Die Einmalzahlung und die erste Rate waren am 15. Oktober 2006 fällig.