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BGH Urteil v. - II ZR 280/11

Der Beklagte beteiligte sich mit Beitrittserklärung vom 1. Februar 2006, die am 14. Februar 2006 angenommen wurde, an der Klägerin, einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Unter den ihm in dem Beitrittsformular angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten wählte er das Beteiligungsprogramm Multi D und verpflichtete sich zu monatlichen Ratenzahlungen von 400 € zuzüglich 5 % Agio über einen Zeitraum von 12 Jahren, beginnend mit dem 15. März 2006 (Vertragssumme: 60.480 €).

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Fundstelle(n):
PAAAE-24767

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