Lebens- und Rentenversicherung: Unwirksamkeit formularmäßig verwendeter Klauseln zur Verrechnung der Abschlusskosten sowie zum Rückkaufswert und Stornoabzug
Tatbestand
Der Kläger ist ein in der Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG geführter gemeinnütziger Verbraucherschutzverein. Die Beklagte ist eine deutsche Versicherungsgesellschaft. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit bestimmter Klauseln in den von der Beklagten unter ihrer früheren Firmierung "H. Versicherungs-AG" jedenfalls im Zeitraum 2001 bis 2006 verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung (AVB-KLV), Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rentenversicherung (AVB-PRV) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung (AVB-F-PRV).