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BSG Urteil v. - B 10 EG 8/11 R

Tatbestand

Streitig ist die Höhe des Elterngeldanspruchs der Klägerin.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:290812UB10EG811R0

Fundstelle(n):
QAAAE-24797

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