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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 232/11

Gesetze: AO § 71, AO § 191, UStG § 14c Abs. 2, StGB § 25 Abs. 2, StGB § 27

Abgabenordnung: Haftung wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz

Zur Haftung des maßgeblich lenkend an einem Umsatzsteuerkarussell mitwirkenden Geschäftsführers einer am Ende der deutschen Rechnungskette stehenden Firma wegen Steuerhinterziehung für die nach § 14c Abs. 2 UStG bestehenden Umsatzsteuerschuld der in der Rechnungskette davor liegenden Firma.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 150 Nr. 4
GAAAE-25285

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