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BGH Urteil v. - VII ZR 191/12

Gesetze: § 307 Abs 1 BGB, § 632a Abs 3 BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers: Wirksamkeit einer Klausel über die Fälligkeit und Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Bauvertrag mit einem Verbraucher

Leitsatz

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier: 7% der Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3149 Nr. 51
DB 2012 S. 8 Nr. 50
DNotZ 2013 S. 197 Nr. 3
NJW 2012 S. 8 Nr. 52
NJW 2013 S. 219 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2012 S. 4136
WM 2014 S. 132 Nr. 3
RAAAE-25397

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