Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts: Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto
Tatbestand
Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Sparkasse bietet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis im Abschnitt "Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)" verschiedene Preismodelle für Privatkonten an. Das Preis- und Leistungsverzeichnis enthält insoweit unter anderem folgende Klausel, in der es auszugsweise heißt: