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BGH Urteil v. - VIII ZR 22/12

Gesetze: § 195 BGB, § 199 BGB, § 535 BGB, § 548 BGB

Kraftfahrzeugleasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Verjährungsfrist für einen formularmäßig vereinbarten Ausgleichsanspruch für einen nicht altersgemäßen Erhaltungszustand und Schäden des Leasingfahrzeugs bei Vertragsende

Leitsatz

Die in einem Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung enthaltene Formularklausel, wonach der Leasingnehmer "zum Ersatz des entsprechenden Schadens" verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bei Vertragsende nicht "in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher" zurückgegeben wird, ist als Regelung über einen - der regelmäßigen Verjährung unterliegenden - leasingtypischen Minderwertausgleich mit Amortisationsfunktion und nicht über einen - der kurzen Verjährung unterworfenen - Schadensersatzanspruch aufzufassen (im Anschluss an , NJW-RR 2000, 1303 unter [II] 2 c; vom , VIII ZR 260/10, NJW-RR 2011, 1625 Rn. 15).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2012 S. 3149 Nr. 51
BB 2013 S. 1172 Nr. 20
DB 2012 S. 2865 Nr. 50
NJW-RR 2013 S. 1067 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2013 S. 17
WM 2013 S. 2235 Nr. 47
SAAAE-25404

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