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Betriebliche Altersversorgung; Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen
Bezug: (BStBl 2008 I S. 681)
Bezug: BStBl 2013 II S. 41
Der (BStBl 2013 II S. 41) abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist dieser Grundsatz über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das hiervon abweichende (BStBl I S. 681) wird aufgehoben.