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Umsatzsteuer-Anwendungserlass;
Änderungen zum
(Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle
Änderung)
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem , BStBl 2011 I S. 1289, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unebenheiten, die beseitigt werden müssen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2012 I S. 1259, geändert worden ist, deshalb wie folgt geändert:
I. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
Nach Abschnitt 4.1 wird folgender Abschnitt „4.1.2. Innergemeinschaftliche Lieferungen” eingefügt.
Abschnitt 13b.1 wird wie folgt gefasst: „Leistungsempfänger als Steuerschuldner”.
Abschnitt 14.4 wird wie folgt gefasst: „Echtheit und Unversehrtheit von Rechnungen”.
Abschnitt 14c.1 wird wie folgt gefasst: „Unrichtiger Steuerausweis (§ 14c Abs. 1 UStG)”.
Abschnitt 15.22 wird wie folgt gefasst: „Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten ...