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BMF - IV D 3 - S 7117a/12/10001 BStBl 2012 I S. 1272

Umsatzsteuer; Leistungsort bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Auf Unionsebene haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach Artikel 47 MwStSystRL (= § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) geeinigt. Diese werden zur einheitlichen Auslegung der Regelung und zur Vermeidung der Gefahr von Doppelbesteuerung umgesetzt. Abschnitt 3a.3 UStAE ist entsprechend zu ändern.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden deshalb die Abschnitte 3a.3 und 3a.4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das , BStBl 2012 I S. 1260, geändert worden ist, wie folgt geändert:

1. Abschnitt 3a.3 wird wie folgt geändert:

  1. In Absatz 2 werden die Sätze 2 bis 5 durch folgende neue Sätze 2 und 3 ersetzt:

    2Der Grundstücksbegriff im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist ein eigenständiger Begriff des Unionsrechts; er richtet sich nicht nach dem zivilrechtlichen Begriff eines Grundstücks. 3Unter einem Grundstück im Sinne des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG ist zu verstehen:

    • ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz beg...

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