Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 2 AZR 352/11

Gesetze: § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 3 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 S 2 KSchG, § 1 Abs 5 S 1 KSchG, § 125 BGB, § 126 BGB, § 111 S 1 BetrVG, § 102 Abs 1 S 3 BetrVG

Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

Leitsatz

Eine Altersgruppenbildung ist zur Erhaltung der Altersstruktur der Belegschaft nur geeignet, wenn sie dazu führt, dass die bestehende Struktur bewahrt bleibt. Sind mehrere Gruppen vergleichbarer Arbeitnehmer von den Entlassungen betroffen, muss deshalb eine proportionale Berücksichtigung aller Altersgruppen auch innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppen möglich sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1598 Nr. 26
BB 2013 S. 51 Nr. 1
DB 2012 S. 8 Nr. 51
DB 2013 S. 182 Nr. 4
ZIP 2013 S. 234 Nr. 5
PAAAE-25697

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank