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BAG Urteil v. - 6 AZR 289/11

Gesetze: § 125 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 1 Abs 2 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG

Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste in der Insolvenz - Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Interessenausgleich

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und dem beklagten Insolvenzverwalter durch eine auf der Grundlage eines Interessenausgleichs mit Namensliste erklärte Kündigung aufgelöst wurde.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 51 Nr. 1
DB 2013 S. 180 Nr. 4
ZIP 2013 S. 184 Nr. 4
OAAAE-25709

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