Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen des Verbrauchers gegenüber einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag über die zeitweise Überlassung eines Ferienhauses in einem anderen Vertragsstaat; Anwendbarkeit der Vorschriften des Reisevertragsrechts auf die alleinige Bereitstellung einer Ferienunterkunft
Leitsatz
1. Macht ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.
2. Auf Verträge, in denen sich der Reiseveranstalter gegenüber seinem Kunden allein zur Bereitstellung einer Ferienunterkunft verpflichtet hat, sind die Vorschriften des Reisevertragsrechts insgesamt entsprechend anzuwenden (Bestätigung von , BGHZ 119, 152).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 308 Nr. 5 RIW 2013 S. 384 Nr. 6 ZIP 2012 S. 5 Nr. 45 FAAAE-25712