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BGH Urteil v. - VI ZR 174/11

Gesetze: § 831 Abs 1 BGB

Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis zwischen konzernangehörigen Gesellschaften

Leitsatz

1. Ob ein Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen.

2. Zu den Voraussetzungen eines solchen Verhältnisses zwischen konzernangehörigen Gesellschaften.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AG 2013 S. 296 Nr. 8
DB 2013 S. 8 Nr. 1
GmbH-StB 2013 S. 107 Nr. 4
GmbHR 2013 S. 190 Nr. 4
NJW 2013 S. 1002 Nr. 14
ZIP 2013 S. 77 Nr. 2
ZAAAE-25714

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