Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in Anspruch auf Zahlung von Geld bei Herstellungsanspruch auf Zahlung von Geld
Leitsatz
1. Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 Satz 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen Anspruch auf Zahlung von Geld nicht bedarf (entgegen OLG Celle, Urteil vom , 3 U 101/10, GWR 2011, 90).
2. Das Kreditinstitut hat dem von ihm fehlerhaft beratenen Anleger nach § 249 Abs. 1 BGB den für den Erwerb der Anlage aufgewandten Geldbetrag zu zahlen, auf den ein Erlös aus deren Veräußerung anzurechnen ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 1 Nr. 1 NJW 2013 S. 450 Nr. 7 WM 2013 S. 24 Nr. 1 ZIP 2013 S. 62 Nr. 2 UAAAE-25720