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BGH Urteil v. - IX ZR 22/12

Gesetze: § 133 Abs 1 InsO, § 144 Abs 1 InsO

Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Benachteiligung gegenüber dem den Vorsatz kennenden Forderungsgläubiger; Aufleben seiner Forderung gegenüber dem mit dem Insolvenzschuldner nicht identischen Leistungschuldner

Leitsatz

1. In der Insolvenz des Leistungsmittlers kann die Tilgung einer fremden Schuld wegen vorsätzlicher Benachteiligung der Insolvenzgläubiger gegenüber dem Forderungsgläubiger angefochten werden, wenn dem Forderungsgläubiger dieser Vorsatz bekannt war.

2. Durch die erfolgreiche Anfechtung gegen den Gläubiger lebt dessen Forderung gegen den Leistungsschuldner wieder auf, auch wenn dieser im Drei-Personen-Verhältnis mit dem Insolvenzschuldner nicht identisch ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 57 Nr. 1
DB 2013 S. 6 Nr. 1
DStR 2013 S. 12 Nr. 3
DStR 2013 S. 12 Nr. 5
NJW-RR 2013 S. 163 Nr. 3
WM 2013 S. 51 Nr. 1
ZIP 2013 S. 81 Nr. 2
FAAAE-25738

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