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BGH Urteil v. - VII ZR 222/12

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB

AGB eines Abfallentsorgungsunternehmens: Inhaltskontrolle einer Klausel zur Zahlung des vollen Entgelts trotz Minderanlieferung ohne Ausgleich

Leitsatz

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Abfallentsorgungsunternehmens, wonach der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird ("bring-or-pay-Verpflichtung"), benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 856 Nr. 12
WAAAE-25741

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