Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. a, d, e und f GewStG 2002 n.F. verfassungsmäßig sind. 2. Vergleichbar . 3. Weder ein Aussetzungsbeschluss gemäß § 74 FGO noch der Beschluss in einen AdV-Verfahren stellen verfahrensbeendende Entscheidungen dar, in welchen die betreffende Rechtsfrage endgültig zu beantworten ist und welche allein eine Divergenzanfrage nach § 11 Abs. 3 FGO gebieten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 249 Nr. 2 EStB 2013 S. 58 Nr. 2 RAAAE-25854