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BFH Beschluss v. - III B 232/11

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Keine Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; kein Verfahrensmangel bei Einwänden gegen die konkrete Tatsachen- und Beweiswürdigung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 242 Nr. 2
GAAAE-25862

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