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BFH Urteil v. - III R 40/10

Gesetze: AO § 42, EStG § 26 Abs. 1 Satz 1

Nachträgliche Wahl der getrennten Veranlagung nicht rechtsmissbräuchlich

Leitsatz

1. Das Veranlagungswahlrecht von Eheleuten zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung kann bis zur Unanfechtbarkeit eines Änderungsbescheids ausgeübt und eine einmal getroffene Wahl hinsichtlich der Veranlagungsart - vorbehaltlich rechtsmissbräuchlicher oder willkürlicher Antragstellung - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht widerrufen werden.
2. Die nachträgliche Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung durch die Ehefrau ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO, weil die Ehefrau dadurch die von ihrem Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ganz oder teilweise erstattet bekommt, während die sich für den Ehemann nach Anrechnung der Vorauszahlungen ergebenden Zahllasten nicht mehr beigetrieben werden können.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 193 Nr. 2
DStZ 2013 S. 54 Nr. 3
HFR 2013 S. 225 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2013 S. 99
UAAAE-25866

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