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BFH Beschluss v. - III R 80/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 1

Befugnis zur Einlegung der Revision gegen das FG-Urteil

Leitsatz

1. Wer sich am Verfahren hätte beteiligen können, aber nicht beteiligt hat, oder zu Unrecht nicht beigeladen wurde, ist nicht zur Einlegung der Revision berechtigt.
2. War der Ehemann am Klageverfahren der Ehefrau wegen Zinsen zur Einkommensteuer nicht beteiligt, ist er nicht zur Einlegung der Revision befugt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAE-25867

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