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FG Köln Urteil v. - 6 K 2039/09 EFG 2013 S. 627 Nr. 8

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst. a)

Wiederkehrende Leistungen

Leibrente aus Erträgen eines Stiftungsvermögens

Leitsatz

Gleichbleibende Leistungen aus den Erträgen eines Stiftungsvermögens, die die Ehefrau des verstorbenen Stifters aufgrund testamentarischer Anordnung und entsprechender Regelung in der Stiftungssatzung mit Vorrang vor allen anderen Zahlungen der Stiftung bis zu ihrem Lebensende bezieht, sind mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) EStG als sonstige Einkünfte zu besteuern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 627 Nr. 8
MAAAE-26054

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