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BGH Urteil v. - X ZR 12/12

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGV 261/2004, Art 5 Abs 1 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004

Fluggastrechteverordnung: Prüfung der Anwendbarkeit bei Flugreise aus zwei oder mehr Flügen auch bei gemeinsamer Buchung als Anschlussverbindung

Leitsatz

Besteht eine Flugreise aus zwei oder mehr Flügen, die jeweils von einer Fluggesellschaft unter einer bestimmten Flugnummer für eine bestimmte Route angeboten werden, ist die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für jeden Flug gesondert zu prüfen. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge von derselben Fluggesellschaft durchgeführt werden und als Anschlussverbindung gemeinsam gebucht werden können (Bestätigung von Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 682 Nr. 10
WM 2013 S. 954 Nr. 20
UAAAE-26099

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