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BGH Urteil v. - X ZR 108/10

Gesetze: § 133 BGB, § 157 BGB, § 17 Abs 1 Nr 3 VOB A, § 26 Nr 1 Buchst c VOB A 2006

Schadensersatzklage eines übergangenen Bieters im Vergabeverfahren: Auslegung von Vergabeunterlagen hinsichtlich der Pflicht des Bieters zu einer rechtsverbindlichen Angebotsunterzeichnung; Schadensersatzanspruch bei Aufhebung einer Ausschreibung - Friedhofserweiterung

Leitsatz

Friedhofserweiterung

1. Der Erklärungswert der vom öffentlichen Auftraggeber vorformulierten Vergabeunterlagen ist gemäß den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden, auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter abstellenden Grundsätzen zu ermitteln.

2. Der gestellten Vergabebedingung einer "rechtsverbindlichen" Unterzeichnung des Angebots kommt lediglich der Erklärungsgehalt zu, dass der Unterzeichner bei Angebotsabgabe über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt haben muss.

3. Wann die Aufhebung einer Ausschreibung wegen "deutlicher" Überschreitung des vertretbar geschätzten Auftragswerts rechtmäßig ist, ist aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden, bei der insbesondere zu berücksichtigen ist, dass einerseits den öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung zugewiesen werden, die Aufhebung andererseits aber auch kein Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse sein darf (Fortführung BGH, , X ZR 48/97, BGHZ 139, 259 und BGH, , X ZR 150/99, VergabeR 2001, 293).

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAE-26107

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