Gesetze: Nr E.1.3 AKB 2008, Nr E.6.1 AKB 2008, Nr E.6.2 AKB 2008, § 142 Abs 2 StGB
Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen des Verlassens des Unfallorts nach einem Verkehrsunfall für den Versicherungsschutz
Leitsatz
Kommt der Versicherungsnehmer, der sich nach einem Verkehrsunfall erlaubt vom Unfallort entfernt hat, seiner Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nicht rechtzeitig nach, informiert er jedoch statt dessen seinen Versicherer zu einem Zeitpunkt, zu dem er durch Mitteilung an den Geschädigten eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 StGB noch hätte abwehren können, so begründet allein die unterlassene Erfüllung der Pflicht nach § 142 Abs. 2 StGB keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Fortführung von Senatsurteil vom , IV ZR 71/99, VersR 2000, 222).
Tatbestand
Fundstelle(n): NJW 2013 S. 936 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 52/2012 S. 4207 ZAAAE-26109