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BGH Urteil v. - VII ZR 15/12

Gesetze: § 195 BGB, § 242 BGB, § 307 BGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Verkürzung der Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch

Leitsatz

Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 59 Nr. 1
NJW 2013 S. 525 Nr. 8
NJW 2013 S. 6 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2013 S. 104
BAAAE-26143

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