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BGH Beschluss v. - IV ZB 26/12

Gesetze: § 568 S 2 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO

Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats

Leitsatz

Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats kommt nur in Betracht, wenn die Nichtzulassung in dem vorangegangenen Beschluss des originären Einzelrichters auf einem willkürlichen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte beruht.

Fundstelle(n):
NJW 2013 S. 8 Nr. 4
NJW-RR 2013 S. 256 Nr. 4
FAAAE-26146

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