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BFH Beschluss v. - III B 68/12

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 31 Satz 1, EStG § 24b, EStG § 32a Abs. 5, EStG § 32a Abs. 6, FGO § 69 Abs. 3, GG Art. 103 Abs. 1

Ausschluss verwitweter Alleinerziehender aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens verfassungsgemäß

Leitsatz

Es bestehen keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens nach § 32a Abs. 5 EStG. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass einer verwitweten Alleinerziehenden die Möglichkeit der Zusammenveranlagung und damit der Splittingtarif nicht auf Dauer eröffnet wird.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 362 Nr. 3
EStB 2013 S. 59 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 180
ZAAAE-26242

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