Ausschluss verwitweter Alleinerziehender aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens verfassungsgemäß
Leitsatz
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel i.S. des § 69 FGO an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Alleinerziehenden aus dem Anwendungsbereich des Splittingverfahrens nach § 32a Abs. 5 EStG. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere nicht daraus, dass einer verwitweten Alleinerziehenden die Möglichkeit der Zusammenveranlagung und damit der Splittingtarif nicht auf Dauer eröffnet wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 362 Nr. 3 EStB 2013 S. 59 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2013 S. 180 ZAAAE-26242