Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß; Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften sachlich gewerbesteuerpflichtig
Leitsatz
1. Die Mindestbesteuerung nach § 10a Sätze 1 und 2 GewStG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Dies gilt auch für den Fall, dass sie im Ergebnis zu einer Definitivbesteuerung im Jahr der beschränkten Verrechnung vortragsfähiger Fehlbeträge führt. Die Besonderheiten eines Unternehmens der Filmbranche rechtfertigen keine andere Beurteilung. 2. Der durch die Mindestbesteuerung eintretende Effekt einer definitiven Besteuerung ist wegen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar. Die Typisierungsbefugnis wird aber von der Möglichkeit flankiert, im Einzelfall Billigkeitsmaßnahmen zu treffen, soweit die typisierende Regelung einzelne Steuerpflichtige unverhältnismäßig und unzumutbar benachteiligt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2013 S. 410 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2013 S. 117 XAAAE-26247