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BFH Urteil v. - VIII R 51/09

Gesetze: EStG § 9, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 21, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6

Fehlen einer Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand der Wohnung; Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG seit 1994 nicht verfassungswidrig

Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und der Wegfall des Abzugs privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm sind verfassungsgemäß.
2. Von einer steuerlich anzuerkennenden Vermietungsabsicht kann im Allgemeinen nicht (mehr) ausgegangen werden, wenn eine (voll möblierte) Wohnung im vom Steuerpflichtigen auch selbst genutzten Zweifamilienhaus bereits seit zehn Jahren leersteht, obwohl im Einzugsgebiet Mietwohnraum stark nachgesucht wird und es nur eine relativ geringe Leerstandsquote gibt.
3. Bei fehlender Vermietungsabsicht erübrigt sich die Ermittlung des aus einer Vermietung erzielbaren Überschusses.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 365 Nr. 3
HFR 2013 S. 222 Nr. 3
WAAAE-26256

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