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Oberfinanzdirektion Niedersachsen - S 7100 - 441 - St 171

Umsatzsteuer; Steuersatz bei Restaurationsleistungen;
Rundverfügung vom , Az. wie oben

Mit Bezugsverfügung habe ich gebeten, die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken (, , , , und ) in bestimmten Fällen vor amtlicher Veröffentlichung zu berücksichtigen. Das gilt nunmehr auch für die Abgabe von Speisen im Kinosaal. Weder die Bereitstellung von Ablagebrettern noch die Bedienung im Kinosaal sind als Dienstleistungselemente zu berücksichtigen, sodass die Abgabe von Speisen im Kinosaal eine begünstigte Lieferung ist.

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