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BGH Urteil v. - VII ZR 133/11

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB

Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von Zwischenfristen

Leitsatz

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 3
NJW 2013 S. 1362 Nr. 19
NJW 2013 S. 6 Nr. 4
AAAAE-27043

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