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BGH Urteil v. - VII ZR 189/10

Gesetze: § 387 BGB, §§ 387ff BGB, § 406 BGB, § 220 Abs 2 S 1 AO

Auswirkungen der Eröffnung eines Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens auf Steuerforderungen

Leitsatz

Wird über das Vermögen des Steuerschuldners das Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren eröffnet, werden - vorbehaltlich spezieller steuergesetzlicher Fälligkeitsbestimmungen - die in diesem Zeitpunkt entstandenen Steuerforderungen gemäß § 220 Abs. 2 Satz 1 AO fällig, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung durch Verwaltungsakt, Feststellung oder Anmeldung zur Konkurs- bzw. Insolvenztabelle bedarf (Anschluss an BFH, VII R 45/03, , BFHE 205, 409, juris Rn. 17; , juris Rn. 8 f.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 109 Nr. 3
DB 2013 S. 6 Nr. 3
WM 2013 S. 131 Nr. 3
ZIP 2013 S. 125 Nr. 3
KAAAE-27044

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