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BGH Urteil v. - VIII ZR 14/12

Gesetze: § 309 Nr 9 Buchst a BGB

Stromversorgungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Erstlaufzeit des Vertrages

Leitsatz

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern verwendet, verstößt die Klausel

"Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von einem Jahr. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn."

nicht gegen § 309 Nr. 9 Buchst. a BGB.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 6 Nr. 3
NJW 2013 S. 926 Nr. 13
ZIP 2013 S. 1231 Nr. 25
ZIP 2013 S. 5 Nr. 2
JAAAE-27053

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