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BGH Urteil v. - VIII ZR 307/11

Gesetze: § 184 Abs 1 S 2 ZPO, § 184 Abs 2 S 1 ZPO, § 253 Abs 1 ZPO, § 261 Abs 1 ZPO, § 339 Abs 1 ZPO

Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

Leitsatz

Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird (Abgrenzung zu , IBR 2012, 121).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 129 Nr. 4
NJW 2013 S. 387 Nr. 6
DAAAE-27055

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