Nach dem Schutzzweck der freiwilligen Unternehmerversicherung soll versichert sein, was objektiv zur Erfüllung der Aufgaben der angezeigten Unternehmertätigkeit getan wird. Eine Verrichtung erfüllt den Tatbestand der freiwilligen Versicherung, wenn der Versicherte durch sie eigene Unternehmeraufgaben erfüllt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2012:180912UB2U2011R0
Fundstelle(n): DB 2013 S. 8 Nr. 15 NJW 2013 S. 2062 Nr. 28 HAAAE-27071