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BSG Urteil v. - B 14 AS 188/11 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 4 Halbs 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 80 Abs 1 InsO, § 313 Abs 1 S 1 InsO, § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO, § 811 ZPO, §§ 811ff ZPO, § 850 ZPO, §§ 850ff ZPO, § 850i Abs 1 ZPO, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG

Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung bzw Gutschrift nach Nebenkostenabrechnung auch bei Insolvenz des Leistungsempfängers - kein Verfügungsverbot - Rückzahlung nicht Teil der Insolvenzmasse - Pfändungsschutz - verfassungskonforme Auslegung

Leitsatz

Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:161012UB14AS18811R0

Fundstelle(n):
VAAAE-27075

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