Arbeitslosengeld II - Minderung der Unterkunfts- und Heizkosten durch Rückzahlung bzw Gutschrift nach Nebenkostenabrechnung auch bei Insolvenz des Leistungsempfängers - kein Verfügungsverbot - Rückzahlung nicht Teil der Insolvenzmasse - Pfändungsschutz - verfassungskonforme Auslegung
Leitsatz
Einkommen des Insolvenzschuldners, das bei der Deckung seines Bedarfs nach dem SGB 2 zu berücksichtigen ist, unterliegt nicht der Pfändung und Zwangsvollstreckung und wird daher auch nicht Teil der Insolvenzmasse.