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BSG Urteil v. - B 9 SB 2/12 R

Gesetze: § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 4 SGB 9, § 69 Abs 1 S 5 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9, § 2 SGB 9, § 30 Abs 17 BVG vom , § 2 VersMedV, § 3 VersMedV, Anlage Teil A Nr 2 VersMedV, Anlage Teil B Nr 15.1 Abs 3 VersMedV, Anlage Teil B Nr 15.1 Abs 4 VersMedV, § 62 SGG, § 103 SGG, § 128 Abs 2 SGG, Art 103 Abs 1 GG

Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion - erhebliche Beeinträchtigung der Lebensführung als Voraussetzung für einen Grad der Behinderung von 50 - Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - finale Betrachtung bei der Festsetzung des Behinderungsgrads - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - keine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts zu möglicher Beweiswürdigung

Leitsatz

Eine Diabetes Mellitus-Erkrankung bedingt erst dann einen Grad der Behinderung von 50, wenn die betroffene Person auch unter Berücksichtigung des Therapieaufwands insgesamt in ihrer Lebensführung erheblich beeinträchtigt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:251012UB9SB212R0

Fundstelle(n):
FAAAE-27076

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