Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Erforderlichkeit einer erneuten Anhörung zur Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung bei neu ergehendem Bescheid im Berufungsverfahren - rechtliches Gehör - faires Verfahren - überlange Verfahrensdauer - soziale Pflegeversicherung
Leitsatz
Das Landessozialgericht muss die Beteiligten erneut zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss anhören und ggf eine mündliche Verhandlung durchführen, wenn ein im Berufungsverfahren neu ergehender Bescheid Verfahrensgegenstand wird.