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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 6 AS 139/12 ZVW

Die Klägerin begehrt im Berufungsverfahren noch die Übernahme der Kosten für spezielle kieferorthopädische Behandlungen als Zuschuss in Höhe von 928,11 Euro.

Fundstelle(n):
AAAAE-27124

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