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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 16 KR 600/11

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Erstattung eines Verlegungsabschlags nach der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (Fallpauschalenverordnung 2004 (KFPV 2004)) in Höhe von 802,88 Euro.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAE-27133

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