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BFH Beschluss v. - VI S 8/12

Gesetze: FGO § 133a Abs. 4 Satz 4, FGO § 108, FGO § 113 Abs. 1, FGO § 132, GKG § 3 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 6400

Begründung einer Anhörungsrüge; Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei fehlendem Rechtsschutzinteresse unzulässig

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2013 S. 400 Nr. 3
HAAAE-27178

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