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Verfassungsmäßigkeit des Abzugs der zumutbaren Eigenbelastung bei Krankheitskosten
Es gehen vermehrt Einsprüche mit der Begründung ein, der Abzug einer zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten sei verfassungswidrig. Diese müssten vielmehr als zwangsläufige Aufwendungen in tatsächlich entstandener Höhe ohne Minderung um die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG abziehbar sein.
Die Einspruchsverfahren, die sich zur Begründung auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren Az. 4 K 1970/10 bezogen, konnten zunächst aus Zweckmäßigkeitsgründen gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen.
Das entschieden, dass der Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung im Rahmen der Berechnung der außergewöhnlichen Belastung verfassungsgemäß ist. Revision wurde nicht zugelassen, jedoch ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. VI B 150/12 anhängig.
Auch das zu dem Ergebnis, dass die zumutbare Eigenbelastung verfassungsgemäß ist. Gegen dieses Urteil wurde ebenfalls Nichtzulassungsbeschwerde (Az. beim BFH VI B 116/12) erhoben.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe im Sinne des § 363 Abs. 2 AO liegen zwar nicht vor, da ein Verfahren wegen Nichtzula...