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FG München Urteil v. - 14 K 37/11

Gesetze: AO § 227, AO § 37 Abs. 1, AO § 3 Abs. 4, AO § 129

Erlass von Säumniszuschlägen

Leitsatz

1. Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen u. a. dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. , bisher nicht veröffentlicht, und v. , X R 87/96, BFH/NV 2000, 161).

2. Jedoch kommt auch in diesen Fällen nur ein Teilerlass in Betracht, da Säumniszuschläge auch als Gegenleistung für das Hinausschieben der Fälligkeit und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands dienen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAE-27329

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