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FG München Urteil v. - 14 K 440/12

Gesetze: AO § 284 Abs. 1

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

Im Streitfall sind die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung rechts- und ermessensfehlerfrei, da die allgemeinen Voraussetzungen für die Vollstreckung vorlagen; insbesondere waren die zu vollstreckenden Verwaltungsakte vollziehbar (§ 251 Abs. 1 S. 1 AO).

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAE-27336

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