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FG München Beschluss v. - 14 V 1350/12

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 12

Umsatzsteuerpflicht einer erhaltenen Abstandszahlung

Leitsatz

1. Entschädigungen oder Schadenersatzzahlungen stellen daher kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts dar, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden einzustehen hat (, BFH/NV 1999, 987 und v. , V R 36/01, BFH/NV 2003, 667).

2. Der gegen Entgelt erklärte Verzicht auf eine auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage bestehende Rechtsposition ist dagegen als umsatzsteuerbar anzusehen (, BStBl II 2007, 66).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2013 S. 340
NAAAE-27338

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